Teilnahmebedingungen

Haftungsausschluss

Die Teilnahme am „HÄNGT IHN HÖHER“ Wettkampf sowie dessen Nebenveranstaltungen wie Flautenprogramm und Abendveranstaltungen, erfolgt auf eigenes Risiko. Die Benutzung der vom Veranstalter mitgebrachten Ausrüstungsgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass es sich um eine Sportart handelt, die Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten kann. Der Teilnehmer ist somit verpflichtet, sich und andere durch defensives und rücksichtsvolles Verhalten an Land und auf dem Wasser zu schützen. Jede Haftung des Betreibers / des Veranstalters ist, außer im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens, ausgeschlossen. Jede Haftung für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist – soweit rechtlich zulässig – generell ausgeschlossen. Der Teilnehmer bestätigt hiermit in optimaler körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme am Wettkampf zu sein sowie einen üblicherweise ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Insbesondere bestätigt er, eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung zu haben.

Teilnahmebedingungen

§ 1 Anwendungsbereich Geltung
  1. Die Sportveranstaltung inklusive aller Nebenveranstaltungen wird durch den Cuxkiters e.V. durchgeführt.
  2. Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne Weiteres Vertragsbestandteil.
  3. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Teilnahmebedingungen zugrunde; sie werden durch Auftragserteilung (Anmeldung des Teilnehmers) anerkannt. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind für den Cuxkiters e.V. unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
§ 2 Sicherheitsmaßnahmen
  1. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn und während der Veranstaltung bekannt.
  2. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Zuschauer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung einzuleiten.
  3. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
§ 3 Anmeldung und Teilnahme
  1. Die Anmeldung für den „HÄNGT IHN HÖHER“ erfolgt vor Beginn der Veranstaltung. Der Teilnehmer kann die Teilnahmeberechtigung nur im online im Internet erwerben. Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort auf dem Veranstaltungsgelände eine Anmeldung durchzuführen und bei zu vielen Anmeldungen den Teilnehmern den Eintritt zu verweigern.
  2. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben zu personenbezogenen Daten oder seinem Kite-Können (VDWS Level) gemacht hat.
  3. Die Veranstaltung unterliegt einem organisatorischen Limit. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
  4. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 15 Jahren. Teilnehmer, die noch nicht volljährig sind, müssen vor der Veranstaltung vor Ort eine schriftliche Teilnahmeerlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Sollte diese nicht vorliegen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer auszuschließen.
  5. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl zu beschränken oder die Veranstaltung aufgrund von wetterbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise abzusagen. Nur im Falle einer vollständigen Absage des Events, wird bereits gezahltes Startgeld an den Teilnehmer zurückgezahlt.
  6. Die Anreise, Unterkunft und Verpflegung des Teilnehmers erfolgt auf eigene Kosten des Teilnehmers.
  7. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Es gilt der aufgeführte Haftungsausschluss.       
  8. Teilnehmer die ihre Anmeldungen in einem Zeitraum von 6 Wochen oder weniger stornieren, können keine Rückerstattung mehr erhalten.
§ 4 Haftungsbeschränkungen
  1. Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
  2. Der Veranstalter haftet nicht für grob fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Die Haftung für nur fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig verursachte Personenschäden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt. Der Veranstalter haftet nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
  3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am „HÄNGT IHN HÖHER“ Wettkampf. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust von Gegenständen oder Kitematerial der Teilnehmer.
§ 5 Datenerhebung und Verwertung
  1. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Onlinemedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.
§ 6 Verschiedenes
  1. Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.